top of page

Öffentliche Ausschreibungen: Ihr Spielraum beim Risiko

vor 3 Tagen
6 Min. Lesezeit

«Die Bedingungen können wir eh nicht ändern» stimmt bei öffentlichen Aufträgen fast immer. Der Schluss daraus ist trotzdem falsch. Verhandelbarkeit und Kenntnis sind zwei verschiedene Dinge: Sie unterschreiben ohnehin, die Frage ist nur, ob Sie beim Unterschreiben wissen, was drinsteht. Vier Dinge bleiben auch ohne Verhandlungsmacht möglich, und einer davon wird fast immer übersehen. Das Paradox dabei: Ausgerechnet öffentliche Verfahren haben die meisten kritischen Klauseln und die meisten Unterlagen.


Warum der Satz stimmt und trotzdem in die Irre führt

Er beschreibt die Rechtslage korrekt. Bei einem öffentlichen Auftrag sind die Vertragsbedingungen Teil der Ausschreibung. Wer sie ändern will, weicht vom Angebot ab, und wesentliche Abweichungen von den verbindlichen Anforderungen können zum Ausschluss führen.

Der Fehler liegt im nächsten Schritt: Aus «nicht verhandelbar» wird «also brauche ich sie nicht zu prüfen». Diese Gleichsetzung ist teuer, denn sie verwechselt zwei Fragen. Ob Sie eine Klausel ändern können, ist die eine. Ob Sie wissen, was sie kostet, ist die andere.

Der Unterschied zeigt sich beim Preis. Eine ungedeckelte Vertragsstrafe, eine ungewöhnliche Gewährleistungsfrist oder eine einseitige Terminregelung sind keine Verhandlungsthemen mehr, sobald die Ausschreibung läuft. Sie sind aber sehr wohl Kalkulationsthemen.

Wer sie nicht kennt, preist sie nicht ein und trägt sie trotzdem. Das ist der eigentliche Verlust: nicht die fehlende Verhandlungsmacht, sondern das blinde Hineingehen.

Für viele Betriebe ist das keine Randfrage. Wer einen erheblichen Teil seines Umsatzes über öffentliche Ausschreibungen holt, trifft diese Situation nicht gelegentlich, sondern laufend. Ein Denkfehler an dieser Stelle wiederholt sich dann nicht einmal, sondern bei jedem Projekt.


Was öffentliche Ausschreibungen besonders macht

Sie sind formstrenger und umfangreicher als private Vergaben, und beides wirkt in dieselbe Richtung. Mehr Unterlagen bedeuten mehr Stellen, an denen etwas steht, das später zählt.

Formstreng heisst allerdings nicht gnadenlos. Die Praxis verbietet überspitzten Formalismus: Geringfügige Mängel dürfen nicht zum Ausschluss führen, dafür wird in der Regel eine kurze Nachfrist angesetzt. Hart ist die Linie dort, wo die Gleichbehandlung aller Anbieter auf dem Spiel steht, etwa bei einer verspäteten Eingabe, wo praktisch keine Toleranz besteht.

Wichtiger als die Formstrenge ist aber eine Entwicklung, die viele Bieter unterschätzen. Seit der Revision des Beschaffungsrechts geht der Zuschlag an das vorteilhafteste Angebot, nicht mehr an das wirtschaftlich günstigste, und der Kriterienkatalog ist ausdrücklich für Qualität, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten und Innovationsgehalt geöffnet.

Das ist keine Theorie geblieben. Der Vergabemonitor von bauenschweiz misst die mediane Gewichtung der Qualitätskriterien bei über 50 Prozent, und etwa jede zweite öffentliche Ausschreibung enthält überhaupt Qualitätskriterien. Je einfacher und standardisierter eine Leistung ist, desto stärker wiegt der Preis wieder, aber die Zeit, in der er allein entschied, ist vorbei.


Was tatsächlich in Ihrer Hand liegt

Dinge, und keines davon setzt Verhandlungsmacht voraus:

  • Richtig einpreisen. Eine erkannte Klausel ist ein Aufschlag oder ein bewusster Verzicht. Eine übersehene Klausel ist ein Verlust, der erst auf der Baustelle sichtbar wird.

  • Nachträge finden. Mengendifferenzen und Widersprüche zwischen den Unterlagen sind während der Ausführung geltend zu machen. Wer sie vorher kennt, verhandelt später aus einer belegten Position.

  • Fragen stellen. Das ist der übersehene vierte Weg, und er kommt gleich unten.


«Nicht verhandelbar heisst nicht machtlos.» Darunter die vier Hebel des Artikels als Karten: Einpreisen, Vorbereiten, Nachträge finden, Fragen stellen. Das ist der praktische Kern des Beitrags in einem Blick.

Diese haben eines gemeinsam: Sie alle setzen voraus, dass die Unterlagen vor der Abgabe vollständig gelesen wurden. Das ist der unspektakuläre Kern der Sache. Ohne diese Grundlage ist keiner der Wege gangbar, mit ihr sind alle drei es.

Der erste Punkt ist der, an dem sich Geld entscheidet. Der systematische Blick auf Vertragsrisiken ändert nicht die Bedingungen, aber er ändert die Zahl, mit der Sie hineingehen.

Der zweite wird am häufigsten unterschätzt. Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnis, Plänen und Baubeschrieb verschwinden nicht dadurch, dass niemand sie vor der Abgabe bemerkt hat. Sie tauchen während der Ausführung wieder auf, und dann entscheidet, wer sie belegen kann.


Der Kanal, den fast alle unterschätzen

Die Frage an die Vergabestelle. Im öffentlichen Verfahren können Anbieter während der Ausschreibungsfrist schriftlich Fragen stellen, häufig anonym über die Plattform. Die Vergabestelle beantwortet sie und stellt die Antworten allen interessierten Anbietern gleichzeitig zur Verfügung.

Das ist keine Verhandlung, aber es ist der einzige Kanal, über den sich eine Ausschreibung während des Verfahrens noch verändern lässt. Eine unklare Position wird präzisiert, ein Widerspruch wird aufgelöst, eine unrealistische Frist wird zumindest kommentiert.

Zwei Dinge machen ihn wirksam. Erstens die Vollständigkeit: Was Sie nicht fragen, bleibt so unklar, wie es ist. Zweitens der Zeitpunkt: Fragen haben eine eigene Frist, die deutlich vor der Abgabe liegt, und wer erst beim Kalkulieren merkt, was fehlt, ist meist zu spät.

Bemerkenswert ist die Nebenwirkung, und sie hält viele vom Fragen ab: Weil die Antwort alle Anbieter erreicht, hilft Ihre Frage auch der Konkurrenz. Die Rechnung geht trotzdem auf. Eine geklärte Position nützt vor allem dem, der sie sauber kalkuliert, und eine unklare Position trifft am Ende alle gleich hart.

Genau hier zahlt sich eine frühe, vollständige Durchsicht doppelt aus. Sie liefert nicht nur die Kalkulationsgrundlage, sondern auch die Liste der Fragen, die sich überhaupt lohnen. Wie eine strukturierte Vorprüfung auf simap aufgebaut ist, entscheidet deshalb mit darüber, ob dieser Kanal genutzt wird oder ungenutzt verfällt.


Das Paradox: mehr Klauseln, weniger Handlungsgefühl

Hier liegt der eigentliche Befund. Öffentliche Projekte bringen mehr Unterlagen, mehr Formvorschriften und mehr kritische Klauseln als private Vergaben. Und ausgerechnet dort fühlen sich Bieter am wenigsten handlungsfähig.

Die Erklärung ist psychologisch, nicht sachlich. Wer an einer Stelle keine Macht hat, überträgt dieses Gefühl auf die ganze Situation. Aus «ich kann die Bedingungen nicht ändern» wird «ich kann hier ohnehin nichts machen», und damit fällt auch das weg, was möglich gewesen wäre.

Dazu kommt ein struktureller Punkt, der selten ausgesprochen wird: In öffentlichen Verfahren ist die Dokumentenlage besser als in privaten Vergaben. Alles, was gilt, steht irgendwo geschrieben, weil es geschrieben stehen muss. Das ist unbequem beim Lesen und ein Vorteil beim Prüfen, denn es gibt keine mündlichen Nebenabreden, auf die man sich später berufen könnte, aber eben auch keine, die einen überraschen.

Bemerkenswert ist, wer den Ohnmachtssatz sagt. Er fällt oft auf der operativen Ebene und beschreibt dort eine echte Erfahrung. Auf der Ebene, die kalkuliert und über die Abgabe entscheidet, sieht dieselbe Lage anders aus: Dort ist der Aufschlag eine Entscheidung, und die Absage auch.

Wer den Angebotsprozess strukturieren will, trennt diese beiden Ebenen deshalb bewusst. Die Frage «können wir das ändern?» gehört nicht in die Kalkulation. Die Frage «was kostet es uns, wenn wir es nicht ändern können?» schon.


Wann die Absage die richtige Antwort ist

Manchmal. Und das gehört in denselben Artikel, sonst wird daraus ein Aufruf, alles zu bieten.

Wenn die Summe der nicht verhandelbaren Risiken den erwarteten Deckungsbeitrag übersteigt, ist der Verzicht die betriebswirtschaftlich richtige Entscheidung. Der Unterschied zu einem Bauchentscheid liegt darin, dass Sie es diesmal beziffern können, statt es zu ahnen.

Entscheidend ist, wann diese Entscheidung fällt. Nach der Abgabe ist sie keine Entscheidung mehr, sondern eine Hoffnung. Vor der Abgabe kostet sie nur die Zeit der Vorprüfung. Genau darum muss die Vorprüfung früh liegen und nicht am Tag vor dem Abgabetermin.

Eine datenbasierte Go/No-Go-Entscheidung ist deshalb keine Absagemaschine, sondern eine Sortiermaschine: Sie lenkt die knappe Kalkulationszeit auf die Projekte, bei denen sie sich lohnt.

Scait liest Vertrag, Bedingungen und Leistungsverzeichnis gemeinsam und zeigt jede kritische Klausel mit der Stelle, an der sie steht. Scait liefert die Fakten. Sie treffen die Entscheidung, ob Sie einpreisen, fragen oder verzichten.


Häufige Fragen zu Vertragsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen

  • Kann ich die Vertragsbedingungen einer öffentlichen Ausschreibung ändern lassen?

    • In der Regel nicht. Die Bedingungen sind Teil der Ausschreibung, und wesentliche Abweichungen davon können zum Ausschluss führen. Der einzige Weg, während des Verfahrens Einfluss zu nehmen, ist die schriftliche Frage an die Vergabestelle.

  • Lohnt sich eine Vertragsprüfung, wenn ich ohnehin nichts ändern kann?

    • Ja, weil sie eine andere Frage beantwortet. Sie ändert die Bedingungen nicht, aber sie ändert Ihren Preis, Ihre operative Vorbereitung und Ihre Position bei späteren Nachträgen.

  • Führt jeder Formfehler zum Ausschluss?

    • Nein. Die Praxis verbietet überspitzten Formalismus: Geringfügige Mängel dürfen nicht zum Ausschluss führen, und in der Regel wird eine kurze Nachfrist gesetzt. Streng gehandhabt wird dagegen die verspätete Eingabe.

  • Entscheidet bei öffentlichen Aufträgen nicht doch der Preis?

    • Er wiegt schwer, aber nicht allein. Der Vergabemonitor von bauenschweiz misst die mediane Gewichtung der Qualitätskriterien bei über 50 Prozent. Je standardisierter die Leistung, desto stärker wiegt der Preis wieder.

  • Wann sollte ich Fragen an die Vergabestelle stellen?

    • So früh wie möglich. Für Fragen gilt eine eigene Frist, die deutlich vor dem Abgabetermin liegt. Wer erst beim Kalkulieren merkt, was unklar ist, kann den Kanal meist nicht mehr nutzen.

  • Gilt das alles auch für private Vergaben?

    • Teilweise. Der Kern gilt überall: Kennen ist etwas anderes als Ändern. Der Frage-Kanal ist dagegen eine Besonderheit, die öffentliche Ausschreibungen von privaten unterscheidet; privat verhandelt man direkt, dafür ohne die Pflicht, alle Anbieter gleich zu informieren.


Sehen Sie, was in der nächsten Ausschreibung wirklich steht

Nicht ändern können heisst nicht nicht wissen müssen. Lassen Sie sich zeigen, wie eine vollständige Übersicht der kritischen Klauseln aussieht, samt der Stelle im Dokument, an der jede einzelne steht. Unverbindlich, in 15 Minuten.

bottom of page